GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR DEN KORROSIONSSCHUTZ VON DISPLAYS

STALMIKA SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ, ul. Henryka Sienkiewicza 21, Myślenice 32-400, NIP 6812066274, REGON 366811947, KRS 0000668708  gewährt 2 Jahre Garantie für den Service des Korrosionsschutzes von Displays im Rahmen der Feuerverzinkung nach der Norm ISO 1461.


Die Garantie wird unter folgenden Bedingungen gewährt:

a) Lagerung, Montage und Betrieb der Displays werden in der Umgebung von C1 bis C3 durchgeführt, einschließlich:


Art der Atmosphäre Beschreibung der Atmosphäre bei äußerer Anwendung

Beschreibung der Atmosphäre
bei interner Anwendung


Kategorie der korrosiven Aggressivität
Geringe
Korrosionsbelastung
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Beheizte Gebäude mit sauberer Atmosphäre, z.B. Büros, Geschäfte, Hotels, Schulen.

C1
Geringe
Korrosionsbelastung
Atmosphären mit geringerVerschmutzung.
Vor allem ländliche Gebiete.

Unbeheizte Gebäude, in denenKondensation auftreten kann, z.B. Lagerhallen, Sporthallen.

C2
Mäßige
Korrosionsbelastung
Städtische und industrielle Atmosphären, mittlere Verschmutzung mit Schwefeldioxid (IV). Küstengebiete mit niedrigem Salzgehalt.

Produktionsräume mit hoher Luftfeuchtigkeit und etwas Luftverschmutzung, z.B. Lebensmittelunternehmen, Wäschereien, Brauereien, Molkereien.

C3

Tabelle 1 Atmosphärentypen und Korrosionskategorien gemäß PN-EN ISO 12944-2


b) Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum der Displays.

c) Die Displays werden während der Lagerzeit auf Unterlagen gelagert, so dass Bodenkontakt, Niederschlag Ansammlungen und mechanische Verunreinigungen vermieden werden.


Die Garantie erlischt aufgrund von:

1. Unterlassung der unverzüglichen Anzeige offener Mängel durch den Käufer unmittelbar nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen.

2. Mechanischen Beschädigungen der Korrosionsschutzbeschichtung durch Umschlag, Transport und Montage außerhalb des Betriebsgeländes von STALMIKA SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ.

3. Mechanischen und thermischen Beschädigungen der Korrosionsschutzbeschichtung, die durch Schneiden, Schweißen, Bohren von Löchern und jeglichen Veränderungen der Konstruktion nach dem Auftragen der Beschichtung entstehen, die zu deren Beschädigung führen.

4. Mechanischen, thermischen und chemischen Schäden während des Betriebs.

5. Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

6. Strukturellen Veränderungen von Elementen, die nach dem Korrosionsschutz vorgenommen werden.

7. Dem Auftreten von Mängeln in Beschichtungs Bereichen, in denen der Kunde einen mechanischen Eingriff vorgenommen hat, z.B. Bearbeitung durch den Käufer nach Ausführungsstandard A.

8. Beschichtungsdefekten, die durch Austritt von Prozessbädern aus Spalten aufgrund undichter Schweißnähte oder nicht WTO-konformer Materialgestaltung verursacht werden.


Die sogenannte weiße Korrosion (weiß-graue Flecken, die durch Witterungseinflüsse entstehen) stellt keine Grundlage für eine Reklamation der Zinkbeschichtung dar.